Rechtswidrig: Bilder eines Privathauses ohne Genehmigung für Online-Werbung nutzen
Die ungenehmigte Veröffentlichung von Bildern eines Privathauses zur Online-Werbung für eine neue Fototechnik ist urheberrechtswidrig. Für den virtuellen Rundgang auf der Internetseite des Fotografen ist eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 2500 Euro angemessen. weiter