Apple wegen kostenpflichtigem Support „Apple Care“ abgemahnt
Der Hersteller weist nicht darauf hin, dass gesetzlich eine Gewährleistung von zwei Jahren greift. Das verlangt aber ein EU-Gesetz. Elf Verbraucherschutzorganisationen in Europa geben Apple bis 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. weiter