Einstweilige Verfügung: Twitter-Nutzer haftet für Links
Ein Unternehmer hat den Kurznachrichtendienst zur Verlinkung auf Webseiten genutzt, die falsche Behauptungen über eine Konkurrenzfirma enthalten. Den Streitwert für das Eilverfahren beziffert das Gericht auf 17.000 Euro. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt steht als PDF zur Verfügung. weiter