Bundesnetzagentur erleichtert Telekom-Wettbewerbern den Breitbandausbau
Ab 1. September muss die Deutsche Telekom zusätzliche Kabelverzweiger einrichten, wenn weniger als 30 MBit/s beim Kunden ankommen. Bisher lag die Grenze bei 1 MBit/s. Unter bestimmten Bedingungen muss die Telekom auf Antrag auch den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern. weiter