Datenschützer protestieren gegen Adressverkauf-Gesetz
Auskunfteien könnten bestehende Datensätze durch die Einwohnermeldeämter verifizieren lassen. Dazu würde keine Einwilligung mehr benötigt. Bürger müssten aktiv widersprechen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. weiter