Datenschützer raten von Musikstreaming-Dienst Spotify ab

Grund ist der Facebook-Zwang. Spotify setzt für die Anmeldung ein Konto bei dem Social Network voraus. Das verhindert jedoch eine im deutschen Telemediengesetz vorgeschriebene anonyme oder pseudonyme Nutzung.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat den Anmeldeprozess für den am Dienstag in Deutschland gestarteten Musikstreaming-Dienst Spotify kritisiert. Dieser setzt zwingend ein Facebook-Konto voraus.

„Das Telemediengesetz verpflichtet die Internetdiensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss“, sagte Schaar der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das Social Network verlange bei der Registrierung den vollständigen Namen, was eine pseudonyme Nutzung ausschließe.

Unterstützung erhält Schaar von seinem Berliner Kollegen Alexander Dix, der im Gespräch mit der Zeitung ebenfalls warnt: „Da Facebook sich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält, wie das Landgericht Berlin gerade bestätigt hat, kann man von der Nutzung des Dienstes Spotify nur abraten.“ Die Anbieter sollten ein Geschäftsmodell entwickeln, das zum deutschen Datenschutz kompatibel sei.

Anders als die Datenschützer begrüßt die Musikindustrie den Deutschlandstart von Spotify. „Das Angebot schlägt eine Brücke zurück zum legalen Musikkonsum“, sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI). Neben einer kostenlosen, werbefinanzierten Variante bietet Spotify zwei Abomodelle mit Monatsgebühren von 4,99 Euro respektive 9,99 Euro an. Von letzteren verspricht sich die Musikindustrie deutlich höhere Einnahmen als sie bisher mit Musikdownloads erlöst.

Davon profitiert auch die Verwertungsgesellschaft GEMA. Allerdings gibt es bisher noch keine Einigung mit Spotify, das GEMA-Chef Harald Heker als „wichtigen Marktteilnehmer“ bezeichnete. Eine letzte Verhandlungsrunde ist für den 26. März angesetzt.

In Deutschland können Nutzer nach Angaben von Spotify seit Dienstag via Computer, Smartphone oder anderen Mobilgeräten auf über 16 Millionen Titel zugreifen. Weltweit hat der Musikdienst über zehn Millionen aktive Mitglieder und mehr als drei Millionen zahlende Abonnenten. Mit Deutschland ist er nun in 13 Ländern Europas und seit Juli 2011 auch in den USA vertreten.

Schon Ende September 2011 hatten sich US-Nutzer über den Facebook-Zwang bei Spotify beschwert. Damals begründete Spotifys Mitgründer und CEO Daniel Ek ihn mit einer vereinfachten Anmeldung. Gleichzeitig kündigte er aber Änderungen an – bisher jedoch ohne Folgen.

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Datenschützer raten von Musikstreaming-Dienst Spotify ab

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  • Am 19. März 2012 um 10:44 von Musikfan

    Andere Anbieter
    Mit Facebookzwang – ohne mich!
    Es gibt genug andere Anbieter die sich mehr um meine Daten kümmern.
    Vergleiche der Anbieter gibts unter anderem auch hier: http://www.musikflatrates-vergleich.de

  • Am 14. März 2012 um 19:23 von SchorschW

    Spotify mit Facebook-Zwang
    Genau wegen diesem Facebook-Zwang habe ich gestern die Anmeldung gleich wieder abgebrochen. Und dass einem gleich noch ein „Test“-Abo für die Premium-Version aufgedrängt wird, das nach Ende der Laufzeit nicht automatisch abläuft, sondern gekündigt werden muss, stimmt mich doch sehr bedenklich.
    Also, ich lass‘ die Finger weg …

    • Am 15. März 2012 um 15:38 von Mike

      AW: Datenschützer raten von Musikstreaming-Dienst Spotify ab
      Es macht überhaupt keinen Unterschied ob man sich für spotify einen separaten Facebook Account (ohne echten Namen etc.) anlegt oder bei einem der anderen Musikdienste einen dort portaleigenen Account anlegen muss. Ich verstehe nicht wo der Nachteil sein soll (außer dass die Registrierung bei spotify dadurch vielleicht maximal 20 Sekunden länger dauert). Der andere Punkt: Dass nach Ablauf des kostenfreien Monats automatisch verlängert wird – wenn man nicht kündigt – ist überall so.

      • Am 20. März 2012 um 16:01 von user

        AW: Datenschützer raten von Musikstreaming-Dienst Spotify ab
        Nur weil Du den Foz*buch Zwach als normal ansiehst und stillschweigende ABO Fallen duldelst heißt das noch lange nicht, dass das auch unterstützt werden muss.
        Alles was mit dem F*Buch zu tun hat meide ich wie der Teufel das Weihwasser. Wenn ich auspioniert werden will, lasse ich einfach die Haustüre offen. Das ist leichter…..

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