Der Autor des Kompendiums Selfhtml, Stefan Münz, hat einen weiteren Sieg gegen die Firma Symicron errungen: Wie die Anti-Abmahn-Site Advograf mitteilte, wies das OLG Düsseldorf die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2000 zurück.
Stefan Münz will beweisen, dass er mit dem Link auf das Programm „FTP-Explorer“ der FTPx Corporation keine Rechte von Symicron verletzt. Das Unternehmen hält bekanntlich die Rechte an der Wortmarke „Explorer“.
Der Senat des OLG stimmt mit der Meinung des LG überein, dass „Explorer“ nur eine schwache Kennzeichnungskraft habe und der Zusatz „FTP“ vor einer Verwechslungsgefahr schütze. Damit hat diese Instanz ihre Meinung geändert, denn noch vor knapp zwei Jahren war diese Gefahr durchaus bejaht worden. Damals im Zusammenhang zwischen dem „Explorer“ und dem „3Dexplorer“.
Damit Stefan Münz die Frage klären kann, wieweit die Rechte von Symicron an der Wortmarke „Explorer“ gehen, wurden im Netz 60.000 Mark an Spenden gesammelt, um die Anwalts- und Gerichtskosten begleichen zu können. Zahlreiche weitere Homepage-Betreiber, die auf das selbe Programm linkten oder den Selfhtml-Guide gespiegelt hatten, wurden ebenfalls abgemahnt. Symicron steht es nun frei, vor dem Bundesgerichtshof Revision zu beantragen.
ZDNet bietet Selfhtml zum Download an.
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2 Kommentare zu Explorer-Abmahung: Münz gewinnt weitere Instanz
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Na Günt(h)er!?
Ich denke mal es wird keine Berufung geben, den diese Art kriminellen Subjekte würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden… da hilft auch ein "von" im Namen nicht – wahrscheinlich wurde das auch mit Winkeladvokaten-Tricks zum Namen dazugeklagt.
Und zu diesem Unternehmen muss man nicht viel Worte verlieren… das einzig seriöse ist das Papier, auf dem die Unternehmensanmeldung erfolgte – tja, Papier ist geduldig und irgendwann wischt man sich damit das ab, was diese Firma als Philosophie verkauft!
Glückwunsch
Glückwunsch an Stefan Münz. Hoffe, der Bundesgerichtshof schließt sich der Meinung an!