Google muss vor der Erhebung von Bildern für seinen umstrittenen Geodienst allen Bürgern rechtzeitig eine Chance zum Widerspruch einräumen. Auf diese Forderung einigten sich deutsche Datenschützer des Düsseldorfer Kreises laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus.
Das Gremium, das die Einhaltung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Raum kontrolliert, tritt einmal jährlich zusammen, um die wichtigsten Standpunkte abzustimmen. Trotz der massiven Proteste gegen die Google-Kamerateams in Schleswig-Holstein ist es nicht möglich, den Dienst in Deutschland zu verbieten. „Zur Aufgabe des Dienstes können wir Google nicht zwingen“, erklärt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski. Man habe sich aber darauf geeinigt, dass Fotoaufnahmen unzulässig seien, die neben Autokennzeichen und Personen auch Hausnummern zeigen.
„Die Datenschutzbehörden Deutschlands haben sich nun auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt, der demnächst veröffentlicht wird“, bestätigt Helga Naujok, Referatsleiterin des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Über dessen genauen Inhalt werde man erst nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sprechen. „Die aktuelle Übereinkunft ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer Kompromisslösung. Fest steht aber, dass es kein Verbot der Street-View-Aufnahmen in Deutschland geben wird.“
Das Street-View-Feature des Geografiediensts Google Maps hat in Deutschland für Aufregung gesorgt: Ende September hatte das Auftauchen von Google-Kamerateams, die Aufnahmen von öffentlichen Straßen im Land machten, in Schleswig-Holstein heftige Proteste innerhalb der Bevölkerung ausgelöst. Der Internetkonzern hatte daraufhin erklärt, dass man im Jahr 2008 keine Rundumfotos aus der betroffenen Region anfertigen werde.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Datenschützer fordern Street-View-Widerspruchsmöglichkeit
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.