Google gewinnt Urheberrechtsverfahren gegen Viacom

Dem Gericht zufolge steht Youtube unter dem Schutz des Digital Millennium Copyright Act. Laut Google folgt das Urteil der allgemeinen Rechtsauffassung. Viacom bezeichnet es hingegen als fehlerhaft und will Berufung einlegen.

Google hat im Rechtsstreit mit Viacom einen ersten Erfolg erzielt. Bezirksrichter Louis Stanton urteilte am Mittwoch, dass Youtube durch die Safe-Harbour-Bestimmungen des amerikanischen Urheberrechts Digital Millennium Copyright Act (DMCA) geschützt ist.

„Die Entscheidung folgt einem etablierten juristischen Konsens“, schreibt Google auf seiner Website. „Online-Dienste wie Youtube sind vor Urheberrechtsklagen geschützt, wenn sie mit Rechteinhabern zusammenarbeiten und ihnen dabei helfen, ihre Rechte im Internet durchzusetzen.“

Viacom will Berufung gegen das Urteil einlegen. „Wir glauben, dass das erstinstanzliche Urteil grundsätzlich falsch ist und den Aussagen des DMCA widerspricht“, teilte das Mutterunternehmen von Paramount Pictures und MTV mit. „Wir beabsichtigen, den Fall so schnell wie möglich dem US Court of Appeals vorzulegen.“

Der Urheberrechtsstreit zwischen Google und Viacom dauert seit über drei Jahren an. Im März 2007 hatte der Medienkonzern eine Klage gegen Google eingereicht und dem Suchanbieter vorgeworfen, seine Tochter Youtube halte Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen an. Bevor Youtube ein Filtersystem und andere Vorkehrungen einführte, nutzten viele Anwender den Videodienst, um geschützte Fernsehsendungen und Filme zu veröffentlichen.

Google erklärte immer, es sei durch die Ausnahmeregelungen des DMCA geschützt. Diese verlangen, dass von Rechteinhabern beanstandetes Material entfernt wird, wenn es tatsächlich gegen Gesetze verstößt. Viacom hingegen argumentierte, es gebe so viele urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Youtube, dass es lächerlich sei anzunehmen, dass das Unternehmen nichts davon wusste.

Youtube habe das Copyright verletzende Inhalte auf Anforderung entfernt, und mehr sei nicht notwendig, um unter den Schutz des DMCA zu stehen, so der Richter. „Wenn ein Diensteanbieter von bestimmten Verstößen weiß, muss er das Material entfernen“, schreibt Stanton in der Urteilsbegründung. „Wenn nicht, liegt die Beweislast beim Rechteinhaber. Ein allgemeines Wissen über Urheberrechtsverletzungen führt zu keiner Verpflichtung für den Anbieter, seinen Dienst nach Verstößen zu durchsuchen.“

Nach Ansicht von Denise Howell, einer Anwältin aus Silicon Valley, weist die Formulierung des Richters darauf hin, dass Google und Youtube keine Filtertechnologien einsetzen müssen. Es sei aber unwahrscheinlich, dass Google diese Praxis aufgebe oder dass die Zahl kopiergeschützter Videos auf Youtube wieder zunehme.

Tom Sydnor von der Progress & Freedom Foundation erwartet, dass das Urteil von Richter Stanton einer Überprüfung nicht standhält. „Es ist falsch und es wird aufgehoben werden“, sagte Sydnor. Seine Einschätzung basiert auf einem Vergleich zwischen Stantons Entscheidung und dem Fall MGM gegen Grokster. „Das Urteil wurde vom Obersten Gericht einstimmig zurückgenommen. Dasselbe wird auch hier passieren.“ Zu den Unterstützern der Organisation gehören neben Viacom auch die Medienkonzerne Sony, Time Warner und NBC Universal.

1:0 für Google-CEO Eric Schmidt (links): Ein Gericht hat im Streit um Copyrightverletzungen auf Youtube in erster Instanz zugunsten des Suchanbieters entschieden. Viacom-CEO Philippe Dauman dürfte sich mit dem Urteil aber nicht zufrieden geben. Der Medienkonzern will in Berufung gehen (Bilder: News.com/Viacom).
1:0 für Google-CEO Eric Schmidt (links): Ein Gericht hat im Streit um Copyrightverletzungen auf Youtube in erster Instanz zugunsten des Suchanbieters entschieden. Viacom-CEO Philippe Dauman dürfte sich mit dem Urteil aber nicht zufrieden geben. Der Medienkonzern will in Berufung gehen (Bilder: News.com/Viacom).

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