US-Behörde: iPhone-Jailbreak und -Unlock sind legal

Das Umgehen der Sperre für Fremdsoftware wird vom Digital Millennium Copyright Act ebenso ausgenommen wie die Aufhebung des SIM-Locks. Dies hatte die EFF beantragt. Ab sofort gelten auch Ausnahmen für den DVD-Kopierschutz.

Apple iPhone OS Jailbreak

Das US Copyright Office hat entschieden, dass ein Entsperren des iPhone für die Installation beliebiger Software („Jailbreak“) legal ist. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines alle drei Jahre üblichen Revisionsprozesses des Digital Millennium Copyright Act auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF). Zudem ist es Nutzern erlaubt, einen sogenannten Unlock zur Aufhebung der Providersperre (SIM-Lock) durchzuführen. Gleichzeitig befand die Behörde auch das Umgehen des Kopierschutzes von DVDs unter bestimmten Bedingungen für rechtmäßig.

Apple hatte vorab gegen eine Ausnahme für iPhone-Jailbreaks protestiert. In einem Brief an das Copyright Office hieß es, Jailbreaks führten zu „Urheberrechtsverstößen, möglichem Schaden für das Gerät und Vertragsbruch“. Der Apple-Support wisse „buchstäblich von Millionen Fällen, in denen entsperrte iPhones für Probleme sorgten“. Mache man diesen Vorgang legal, werde es außerdem zu mehr Malware auf iPhones kommen.

Mit der Entscheidung des US Copyright Office ist Apples iPhone-Sicherung vom Digital Millennium Copyright Act (DCMA) ausgenommen. Käufer des Geräts dürfen sie zu dem Zweck umgehen, beliebige Software auf ihrem Gerät zu installieren.

Auch der DVD-Kopierschutz ist nur für bestimmte Zwecke von dem US-Gesetz aus dem Jahr 1998 ausgenommen. Darunter fallen „Erstellen von Dokumentarfilmen“, nicht kommerzielle Videos und Bildungszwecke. Ein grundsätzliches Recht auf Privatkopien wollte die Regierungsbehörde nicht einräumen. Zudem gilt die Ausnahmeregelung nicht für Blu-ray-Discs und Spiele-DVDs.

Abschnitt 2(c) des „Apple iPhone Software License Agreement“ (PDF) verbietet Änderungen und Reverse Engineering der iPhone-Software. Allerdings hat Apple nie Kunden wegen eines Jailbreaks verklagt. Der DCMA beschneidet das Umgehen von Kopierschutzverfahren in recht allgemeiner Weise, verbietet es aber nicht grundsätzlich.

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