Die Telecom-Control-Kommission (TKK) prüft derzeit, ob die österreichischen UMTS-Anbieter ihre Hausaufgaben gemacht haben. In den Konzessionsbescheiden ist festgelegt, dass UMTS-Versorger bis zum 31. Dezember 2003 UMTS-Dienste mit einem Versorgungsgrad von 25 Prozent anbieten müssen. Wer diese Auflagen nicht erfüllt, muss mit der Zahlung einer Strafe von bis zu 20 Millionen Euro rechnen.
Bis zum 1. März 2004 müssen Mobilfunkunternehmen relevante Daten an die Regulierungsbehörde liefern. Diese Angaben sollen Informationen über UMTS-Dienste versorgter Ortschaften, eine Aufstellung aller Basisstationsstandorte und Frequenzkanäle, Kartendarstellungen Österreichs mit Basisstationsstandorten und den berechneten Versorgungsgraden enthalten.
Anschließend werden von der TKK Kanal-Messungen durchgeführt. Überprüft wird vor allem der Aufbau von Signalverbindungen, die Voraussetzung für die erfolgreiche Sprach- und Datenübertragung sind. Abgeschlossen wird der Qualitäts-Check mittels UMTS-Handy-Testanrufen. Laut TKK sollen die Tests bis zum Mai 2004 abgeschlossen sein. Etwaige Zahlungen der „Durchgefallenen“ werden dem Bund zugute kommen.
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