Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt: Bei Hausdurchsuchungen dürfen auch Mobiltelefone und Computer samt E-Mails unter die Lupe genommen werden. Bisher war dies nur möglich, wenn Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht.
Konkret ging es bei dem Fall um eine Hausdurchsuchung von Februar 2003, die bei einer Heidelberger Richterin durchgeführt worden war. Diese soll Informationen über einen brisanten Terror-Fall an Journalisten weiter gegeben haben. Eine Überprüfung des Dienst-Telefons brachte jedoch kein Ergebnis in dieser Richtung. Aus diesem Grund wurde die Juristin mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert, bei der auch E-Mails und Handy-Telefonate überprüft wurden.
Dagegen wehrte sich die Richterin. Ihrer Beschwerde beim Verfassungsgericht gaben die obersten Gesetzeshüter nun zwar recht, schränkten jedoch zugleich auch das Fernmeldegeheimnis weiter ein: War es früher nur beim Verdacht auf schwere Straftaten gestattet, auch E-Mails und Handy-Verbindungsdaten zu überprüfen, soll dies nun leichter möglich sein. Allerdings muss im Durchsuchungsbeschluss festgehalten sein, welche Art von Daten und welcher Zeitraum untersucht werden darf: „Dabei ist vor allem an die zeitliche Eingrenzung der zu suchenden Verbindungsdaten zu denken oder an die Beschränkung auf bestimmte Kommunikationsmittel, wenn die Auffindung verfahrensrelevanter Daten in anderen Endgeräten des Betroffenen von vornherein nicht in Betracht kommt“, heißt es in dem Urteil, das auch online nachgelesen werden kann.
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4 Kommentare zu E-Mails fallen nicht unter Fernmeldegeheimnis
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1984
George Orwell´s Klassiker kann einem
wirklich nur noch ein müdes Gähnen
entlocken. Allein in Hannover werden zur
Fußball-WM mehrere 100 Überwachungskameras
installiert. Was passiert damit nach der
WM? Die werden bestimmt von der Bundeswehr abgebaut, deren Einsatz für die innere Sicherheit ja auch von vielen
Politikern ernsthaft gefordert wird.
Es lebe der Überwachungsstaat!
Ich liebe PGP… (kT)
E-Mails kein Fernmeldegeheimnis
Sollte es schon bis zu einer Hausdurchsuchung gekommen sein, sollte wohl vor nichts mehr gestoppt werden, auch vor Computern etc. nicht, nur im Vorfeld dürften keine Einbrüche auf elektronische Art stattfinden, was jede Privatsphäre verletzt, es sei denn, es wurde durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.
Könnte doch ansonsten meine Postbriefe ohne Kovert schicken und Preisnachlass fordern.
Also Hackern und sonstigen Webspionen das Fernmeldegeheimnis anrechnen.
der gläserne Mensch kommt, Stück für Stück
Irgendwann ist es soweit, jeder Staaatsdiener, Beamte oder anders im Staatsdienst stehende(r), darf auf den bloßen Verdacht hin, alles durchleuchten.
Das Bankgeheimnis, das Steuergeheimniss, jetzt das Fernmeldegeheimniss, alles wird offen gelegt.
Und da wundern sich noch welche, dass so viele diesem Staat den Rücken zu wenden und sich in andere Länder begeben?