Urteil: Hohe Geldstrafe für Tauschbörsennutzerin

30-Jährige aus Minnesota muss wegen Musikpiraterie 220.000 Dollar Bußgeld zahlen

Die amerikanischen Musikindustrie hat am Donnerstag einen großen Erfolg gegen illegale Musik-Downloads errungen: Die 30 Jahre alte Jammie Thomas aus Minnesota wurde im ersten Prozess um Musikpiraterie zu einer Geldstrafe von rund 220.000 Dollar verurteilt.

Die Geschworenen-Jury entschied, dass die alleinerziehende Mutter in 24 Fällen gegen das Urheberrecht der Musiklabels verstoßen hat, indem sie die Titel im Peer-to-Peer-Netzwerk Kazaa zum Download anbot. Pro Lied muss sie nun 9250 Dollar Bußgeld zahlen.

Ursprünglich war Thomas vom Verband der US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) wegen der illegalen Verbreitung von insgesamt 1702 Songs angeklagt worden. Anstatt sich wie rund 26.000 Beschuldigte vor ihr außergerichtlich mit den Plattenfirmen auf die Zahlung einer relativ geringen Geldstrafe zu einigen, zog die 30-Jährige vor Gericht.

Dort beteuerte sie bis zuletzt ihre Unschuld und gab an, nicht einmal einen Account für die Tauschbörse Kazaa zu besitzen. Die Jury war allerdings der Ansicht, dass es keine Rolle spiele, wer von Thomas‘ Rechner aus die Dateien bereitgestellt habe.

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7 Kommentare zu Urteil: Hohe Geldstrafe für Tauschbörsennutzerin

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  • Am 6. Oktober 2007 um 21:45 von Baer62

    tauschbörsen
    was seit ihr denn für memmen? in den 80ern wurden singels für bis zu 6 dm verkauft! und jeder hat zugegriffen wenn was neues gutes auf dem markt war. und jetzt kommt ne beschwerde, weil jemand illegal gesaugt und verteilt hat? ich pack es nicht!

    • Am 8. Oktober 2007 um 18:57 von Saitendruecker

      AW: tauschbörsen
      Baer62 hat schon Recht, nur – nach dem Erwerb konnte ich die Musik unbeschadet eines Straftat-Risikos auf den Dolby-C-Cassette-Recorder ueberspielen und auch im Auto oder in ’ner Kneipe abspielen. Und Kumpels haben untereinander kraeftig Scheiben oder Cassetten getauscht, überspielt. Die Musikindustrie ist trotzdem reich geworden – weil sie naemlich musikalisch stimmige Produktionen finanziert hat (die dann auch gerne gekauft wurden) und nicht wie heuer jeden noch so erbaermlichen Quieker oder Maschinen-Instrumentalisten auf CD gebrannt hat.

    • Am 9. Oktober 2007 um 14:28 von Maxnix

      AW: tauschbörsen
      Nicht jeder hat zugegriffen !

      Frueher gabs auch mal Radiosendungen mit Pause vorher und Pause nachher zum Aufnehmen ! Und bessere Qualitaet als manche 128 k mp3s hatte das auch noch.

  • Am 5. Oktober 2007 um 23:07 von bigmama

    Unbezahlbare Preise für Musiktitel
    Wenn die Musikindustrie für einen Titel bis zu 3 Euro verlangt, braucht sie sich nicht zu wundern, dass irgendwie getauscht wird. Würde ein Titel nur ca 20-30 Cent kosten, würde sich mit absoluter Sicherheit keiner die Mühe machen, Songs zu cracken oder zu tauschen. Songs für lau würde den Markt vervielfachen!!
    Beispiel meine 3 Kids. Die haben vor 3 Jahren noch runtergeladen was das Zeug hält. Alles auf CD gebrannt – die CD ging irgendwann in Chaos flöten – egal lad´ ich halt nochmal runter. Jetzt wo es nicht mehr geht. laden meine Kids auch nichts mehr runter. Nicht mal mehr einen Song! Die kaufen sich zu dritt die aktuelle Bravo-CD und das reicht denen auch. Der ganze Download von den vielen Lidern vorher war nur FUN, gebraucht hat sie in wirklichkeit keiner. Ich glaube, dass sich die Musikindustrie selbst ans Bein pinkelt, wenn sie alles verschlüsseln und kopierschützen. So kurbeln sie den Markt bestimmt nicht an.

  • Am 5. Oktober 2007 um 12:54 von Tuxy

    Bei Mord gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten …"
    Was bei Mord und anderen Kapitalverbrechen gilt, ist bei so trivialen "Verbrechen" wie dem zur Verfügung stellen von Musik leider nicht so!
    Wer in diesem Bereich nicht sehr genau Bescheid weis, hat im Zweifelsfall keine Chancen gegen die so kapitalkräftige Musikindustrie.
    Tja, hier gibt es ja wohl auch viel Geld für die Jury – ODER???

    • Am 5. Oktober 2007 um 16:25 von Isebar

      AW: Bei Mord gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten …"
      Tja, so ist das halt, wenn alle in das Horn "Wachstum, Wachstum über Alles und um jeden Preis" stoßen.
      Die Folge ist ein Feudalismus des Kapitals, bei dem die Wirtschaft allein die Richtlinien der Politik bestimmt und wie im Beispiel des rechtskräftig verurteilten Kriminellen P. Hartz sogar die Gesetze selber machen darf.
      Es wird noch lustiger werden…

      • Am 7. Oktober 2007 um 14:44 von Hinter vorgehaltener Hand...

        AW: AW: Bei Mord gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten …"
        In einer Revision hätte dieses Urteil keine weiteren Aussichten,

        deshalb munkelt man schon hinter vorgehaltener Hand,

        daß die Musik-Industrie bzw. RIIA alle Kosten für Thomas übernehmen wird, wenn das Urteil Bestand erhält.

        Die Urteilsbegründung hinkt derart, daß einer Revision, zwangsläufig die Aufhebung des Urteils folgen müßte.

        Mal sehen……

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