Markenartikel-Hersteller dürfen Handel auf Ebay verbieten

Bei Verstößen können Händler vom Vertrieb ausgeschlossen werden

Hersteller von Markenartikeln können den Handel mit ihren Produkten auf Ebay untersagen, weil das Internetauktionshaus nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet. Das berichtet die Online-Ausgabe des Magazins Focus unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim (Az. 7 O 263/07 Kart).

Geklagt hatte die Firma Sternjakob, Hersteller der Scout-Schulranzen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Urteil darf der Hersteller laut dem Focus-Bericht den betroffenen Händler vom Vertrieb seiner Produkte ausschließen.

Noch vor einem halben Jahr hatte das Berliner Landgericht in einem anderen Fall um die Scout-Tornister den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az. 16 O 412/07 Kart). „Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar“, sagte der Anwalt der beiden betroffenen Händler, Oliver Spieker, dem Magazin.

Das Verbot betrifft allerdings nur Ebay-Powerseller, also offizielle Händler. Auf private Auktionen hat das Urteil keinen Einfluss.

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