US-Richter lehnt Klage gegen Tauschbörsennutzer ab

Bereitstellen von Musik über P2P ist nicht automatisch strafbar

US-Bezirksrichter Kenneth Karas hat am Montag in New York eine Klage des Musikverbandes RIAA gegen einen Kazaa-Nutzer ablehnt. Seiner Ansicht nach verstößt das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Musik nicht automatisch gegen US-Gesetze.

„Die Anklage hat nicht bewiesen, dass der Angeklagte für etwas anderes als den Download oder das Anbieten von Musik verantwortlich ist“, schreibt Karas in der Urteilbegründung. Mit seinem Urteil öffnet der Richter aber auch eine Hintertür für die Kläger. „Die Anklage hätte darauf plädieren müssen, dass das Download-Angebot des Beklagten für eine weitere Verteilung oder eine öffentliche Aufführung gedacht war.“

Das New Yorker Gericht wird als sehr kompetent in Urheberrechtsfällen angesehen. So könnte das Urteil eine Signalwirkung auf andere Prozesse in den USA haben. Zusätzlich hatten Organisationen wie der US-Filmverband MPAA oder die Electronic Frontier Foundation Stellungnahmen zu dem Verfahren eingereicht, die der Richter bei seinem Urteil berücksichtigen konnte.

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