Tiffany legt Widerspruch gegen eBay-Urteil ein

Schmuckhersteller sieht Urteil erster Instanz als fehlerhaft an

Die US-Schmuckfirma Tiffany & Co wird gegen das Urteil zum Verkauf von gefälschten Tiffany-Produkten auf eBay vom Juli Rechtsmittel einlegen. Der Schmuckhersteller vertritt die Ansicht, dass die Entscheidung des Bezirksrichters Richard Sullivan, wonach eBay nicht zur Überprüfung seiner Auktionen auf möglicherweise gefälschte Produkte gezwungen werden kann, rechtlich unhaltbar sei.

„Wir glauben, dass die Entscheidung rechtliche Fehler enthält. Wir haben Grund zur Annahme, dass die nächste Instanz die Fehler erkennen und in unserem Sinne entscheiden wird“, sagte der Tiffany-Anwalt James Swire in einem Interview. „Wer einen Flohmarkt betreibt und erfährt, dass Händler auf seinem Markt gefälschte Waren anbieten, der hat die Pflicht, dagegen vorzugehen. Warum sollte dieser Grundsatz nicht auch für eBay gelten?“

Tiffany zufolge muss eBay, sobald es von massiven Verletzungen der Markenrechte eines Unternehmens erfährt, dazu verpflichtet werden, Ermittlungen anzustellen und Schritte zum Schutz seiner Kunden vor Produktfälschungen einzuleiten. eBay hingegen hält den von Tiffany beschritten Rechtsweg für kontraproduktiv. „Tiffanys Entscheidung, nach dem Urteil des Bezirksgerichts die Klage fortzuführen, trägt nicht zum Kampf gegen Markenpiraterie bei“, erklärte die eBay-Sprecherin Catherine England. „Der beste Weg, um Produktfälschungen Einhalt zu gebieten, ist die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, den zuständigen Regierungsstellen und Strafverfolgern.“

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1 Kommentar zu Tiffany legt Widerspruch gegen eBay-Urteil ein

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  • Am 12. August 2008 um 12:21 von Gunther Marko

    Keine Erfolgsaussichten in der nächsten Instanz
    Mister James Swire als Vertreter von "Tiffany" dürfte falsch liegen, wenn er einen "Flohmarkt"-Veranstalter mit e-bay vergleicht. Dies ist haltlos.
    Ich halte die Entscheidung für richtig.

    Rechtsanwalt Gunther Marko
    D-72172 Sulz am Neckar, 12. August 2008

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