Apple hat beim Bezirksgericht im US-Bundesstaat North Carolina die Fortführung des Prozesses gegen den Mac-Klon-Hersteller Psystar beantragt. Dem Anfang Juni eingereichten Schreiben zufolge soll das Gericht die vorläufige Aussetzung des Verfahrens aufheben und Psystar zwingen, zu der ursprünglich für November angesetzten Verhandlung vor Gericht zu erscheinen.
Psystar hatte Ende Mai Gläubigerschutz beantragt. Als Folge setzte das Gericht gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzrechts die weitere Verhandlung des Rechtsstreits zwischen Apple und Psystar aus.
Apple befürchtet, dass Psystar während des Insolvenzverfahrens seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhält und weiterhin den Mac-Klon Open Computer verkauft. Zudem habe Psystar Gläubigerschutz beantragt, kurz nachdem das Gericht die Herausgabe weiterer Finanzunterlagen gefordert und eine eidesstattliche Aussage von Psystar angeordnet hatte, heißt es in dem Antrag.
Aus den von Apple eingereichten Unterlagen geht hervor, dass das Unternehmen in erster Linie eine Entscheidung in dem Verfahren herbeiführen will und nicht vorrangig auf Schadenersatz aus ist. Apple verstehe, dass es eine Entschädigung nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten könne.
Apple und Psystar streiten sich seit Juli 2008 vor Gericht wegen des Vertriebs von Mac-Nachbauten, mit denen das Unternehmen nach Ansicht von Apple gegen das Urheberrecht verstößt. Psystar ist aber nicht der einzige Anbieter solcher Geräte. Das Wolfsburger Unternehmen HyperMegaNet UG verkauft seit Januar unter der Bezeichnung PearC Systeme mit dem Apple-Betriebssystem.
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