Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorratsdatenspeicherung durch einstweilige Anordnung hinsichtlich der Verwendung der Daten einzuschränken. Demnach müssen die Telekommunikationskonzerne die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Weitergabe an Ermittler ist jedoch nur bei schweren Straftaten zulässig.
Als Konsequenz des Beschlusses fordert der Arbeitskreis den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). „Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar“, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.
Frau Zypries habe die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um „schwerste Kriminalität“, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie „in minimaler Weise um“. Dabei gehe das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung selbst vorerst nicht ausgesetzt hat, bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung optimistisch. „Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend.“ Man sei überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 Mitklägerinnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können, so Ralf Bendrath vom Arbeitskreis.
Der Arbeitskreis fordert auch inhaltliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Deutschland müsse die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der die nächste verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung droht, sofort stoppen.
Ebenso solle dem Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen Einhalt geboten werden. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sei eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
Neueste Kommentare
1 Kommentar zu Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
Dürfen? Müssen!
Die Einleitung ist leicht irreführend. Die Telekommunikationsanbieter müssen die Daten sammeln.