Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat vergangenen Freitag sowohl der Google Germany GmbH als auch der Google Inc. mit Sitz in den USA ein Schreiben zugestellt, in dem detailliert die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Erhebung und Nutzung von Daten im Rahmen des von Google durchgeführten Projekts Street View aufgelistet werden. Google wird darin aufgefordert, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen bis Mittwoch, den 20. Mai 2009, 10 Uhr schriftlich zu garantieren.
Caspar, der am 4. Mai das Amt als Hamburgischer Datenschutzbeauftragter angetreten hat, sagt: „Das Projekt Street View war von Anfang an an die Einhaltung der Rahmenbedingungen für den Schutz persönlicher Daten geknüpft. Das betrifft insbesondere eine wirksame Unkenntlichmachung der Gesichter der Passanten bereits in den aufgenommenen Rohdaten. Darüber hinaus ist die Löschung von Häuseransichten nach Widerspruch – auch in den Rohdaten – erforderlich. Bis heute liegen zu diesen und weiteren Fragen keine verbindlichen Zusagen durch Google vor. Google hat es in der Hand, schriftlich zu garantieren, dass die von uns geforderten Voraussetzungen eingehalten werden. Sollte keine schriftliche Zusage zu den bereits angesprochenen Punkten erfolgen, ist aus meiner Sicht die Fortführung der Kamerafahrten datenschutzrechtlich nicht mehr zu vertreten.“
Gegenüber Google Street View gibt es auch in anderen Ländern Vorbehalte. So hat kürzlich Griechenland die Aufnahmen von Straßen und Häusern für den Google-Dienst vorerst gestoppt. Die griechische Datenschutzbehörde (HDPA) begründete ihre Entscheidung damit, dass zunächst weitere Informationen zu den Vorkehrungen für den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten erforderlich seien. Google fotografiert derzeit in Deutschland Straßenzüge und will noch 2009 hierzulande mit den Dienst starten.
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