In Schweden beginnt heute der Prozess gegen die vier Gründer des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay. Den Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström wird Behilfe zu Verstößen gegen das schwedische Urheberrecht vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Kronen (110.000 Euro).
Am Sonntag hatten zwei der Beklagten erklärt, The Pirate Bay sei legal, und der Ausgang des Verfahrens habe keinen Einfluss auf den Betrieb der Website. Außerdem sei die schwedische Regierung bereits in der Vergangenheit mit dem Versuch gescheitert, das Portal verbieten zu lassen. „Sollen sie doch ruhig noch mal scheitern“, sagte Gottfrid Svartholm Warg.
The Pirate Bay bietet unter anderem Links zu illegalen Kopien von Spielfilmen, Fernsehserien, Musik und Videos an und hat sich in der Vergangenheit immer wieder damit gebrüstet, Aufforderungen aus Hollywood zur Entfernung von Links zu ignorieren. Als Nebenkläger hat die schwedische Justiz Warner, MGM Pictures, Columbia Pictures, 20th Century Fox, Sony BMG, Universal und EMI zugelassen. Die Unternehmen fordern Schadenersatz in Höhe von 120 Millionen Kronen (11 Millionen Euro) als Ausgleich für entgangene Umsätze.
Bereits Ende November hatte ein dänisches Gericht in zweiter Instanz ein Urteil gegen den dänischen Internetprovider Sonfon bestätigt, wonach dieser den Zugang zu The Pirate Bay sperren muss. Im Sommer 2008 hatte das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgrund der unerlaubten Verbreitung offizieller Bilder der Olympischen Spiele ebenfalls eine Sperrung des Torrent-Trackers gefordert. Damals sah die schwedische Regierung jedoch keine rechtliche Handhabe, um gegen The Pirate Bay vorzugehen. Für das heute beginnende Gerichtsverfahren sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft 13 Verhandlungstage angesetzt.
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