Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen den „Medienblog„-Betreiber Stefan Niggemeier bestätigt, nach der der Blogger für diffarmierende Leser-Kommentare haften muss. Das gelte auch für bereits gelöschte Kommentare.
Im vorliegenden Fall hatte die Fernsehproduktionsfirma Callactive aufgrund eines angeblich diffarmierenden Kommentars unter einem Blog-Eintrag über Anrufsendungen die einstweilige Verfügung gegen Niggemeier erwirkt. Der Blog-Betreiber hatte den „unstrittig unzulässigen“ Beitrag eines anonymen Autors nach eigenen Angaben rund 7,5 Stunden nach dessen Erscheinen auf seiner Website umgehend und ohne Aufforderung gelöscht.
Dem Gericht reichte das Vorgehen des Bloggers offensichtlich nicht aus. Niggemeier hätte den Kommentar schon vor seiner Veröffentlichung kontrollieren müssen, erklärten die Richter in der mündlichen Verhandlung. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor.
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5 Kommentare zu Urteil: Blogger haften für Leser-Kommentare
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Überwachungs Skandal ??
Willkommen im widerstandslosen
Stasi Staat…und da beschweren sich
noch Leute über das dritte Reich ?!
Akten machen frei !
Unfug
Wenn ich jetzt hier ein Leserkommentar niederschreibe, dann ist der Betreiber dieser Seite dafür verantwortlich? Oder derjenige, der diesen Artikel veröffentlich hat? Ein Dreckszeug ist das. Wir leben nur scheinheilig in einer freien demkratischen Welt. In einer kapitalistischen Demokratie
AW: Unfug
Das sehe ich auch so. Unsere Politiker beschweren sich immer über die in anderen Ländern getretene Meinungsfreiheit und hier in der BRD sorgen Abmahnanwälte dafür, dass die Schnauze gehalten wird.
Aber eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus. Sitzen doch im Bundestag und in den höchsten Parteigremien eben auch – Anwälte.
AW: AW: Unfug
Hehe, wenn ich jetzt also etwas diffamierendes, anstössiges, frauenfeindliches, Ausländerfeindliches usw. hier schreibe, kommt die ZDnet dran weil am heutigen Sonntag Morgen keiner da war um dies hier zu lesen bevor ich auf "ok" gedrückt habe um dieses Kommentar abzuschicken?
Wenn ich eine Kneipe habe und zwei sich an der Bar diffamierend, beleidigend usw. unterhalten kann demanach ein anwesender Dritte mich für dieses Gespräch haftbar machen weil ich nicht vorher die Gäste den Wortlaut der kommenden Diskutionen besprochen habe um es zu erlauben? Ist am Ende der Wohnungsinhaber schuldig wenn seine Mieterin ihre Kinder tiefkühlt weil er es nicht vorher besprochen hat und es ihr verboten hat?
Es wird immer seltsamer…
AW: Unfug
Das LG Hamburg ist für deine Realitätsferne und eben solchen Unfug hinlänglich bekannt und eigentliche in Fall für die Dienstaufsicht, da jegliches Urteil in diesen Dingen bisher von 2. Instanzen kassiert wurde. Aber Abmahner und ähnliches Gesocks gehen gern nach Hamburg – eben wegen dieser Lage. Da bekommen sie erstmal recht und wennd erjenige nicht das Geld und/oder die öffentliche Unterstützung einer Presse hat, ist er mundtot gemacht.
Soviel zum Rechtsstaat Deutschland.
Rumpel