Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Sie war vom Herstellerverband ZITCO beantragt worden. Er hält im Gegensatz zum Bundesverband Computerhersteller (BCH) die Abgabe für weitgehend ungerechtfertigt. Der BCH hatte sich im Dezember mit der ZPÜ auf eine Pauschale zwischen 12,50 und 13,65 Euro geeinigt.

Wie ZDNet erfuhr, hat das Oberlandesgericht München am Freitag auf Betreiben des Zentralverbandes Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO) eine einstweilige Verfügung gegen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) erlassen. Darin wird es dieser unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft zunächst untersagt, „in Anwendung der Paragrafen 13 und 13a des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz einen Tarif für die Abgabe auf Personal Computer nach Paragraf 54 und 54a Urheberrechtsgesetz aufzustellen und/oder in dem Bundesanzeiger zu veröffentlichen.“ Genau das hatte die ZPÜ aber vor.

Das Gericht hält es für notwendig, dass vor der Festsetzung eines Tarifs die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorgesehene empirische Untersuchung erfolgen muss, in der die tatsächliche Nutzung von PCs zur Herstellung von Kopien im Sinne der Abgabe ermittelt wird.

Die im Dezember von den sieben im Bundesverband Computerhersteller (BCH) vertretenen Anbietern ausgehandelte Vereinbarung mit der ZPÜ wird vom Gericht als „keine den Interessen der gesamten Branche Rechnung tragende Regelung“ angesehen. Auch diese Vereinbarung war im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, wobei der Eindruck entstehen konnte, es handle sich um eine für die gesamte Branche zwingend vorgeschriebene Regelung.

 Im ZITCO sind inzwischen 19 Hersteller organisiert (Grafik: ZITCO).
Im ZITCO sind inzwischen 19 Hersteller organisiert (Grafik: ZITCO).

Der ZITCO setzt sich dafür ein, die von der ZPÜ geforderten PC-Abgaben ganz fallen zu lassen beziehungsweise sie zumindest auf Basis eines unabhängigen Gutachtens statt nach dem Ermessen der Rechteverwerter festzusetzen. Als angemessene Summe nennt der Herstellerverband derzeit einen Euro je PC oder Notebook – einmalig beim Kauf. Außerdem verlangt der ZITCO, dass zur Abgabenfestsetzung zwischen PCs für den privaten und den beruflichen Bereich unterschieden wird. Gründungsmitglieder des Verbandes sind die Firmen Bluechip Computer, Brunen IT Distribution, EXTRA Computer, Gericom Deutschland, Hyrican Informationssysteme, Rombus International, Tarox und Wortmann.

Der BCH hatte sich mit der ZPÜ rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 pro PC auf eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) zuzüglich Umsatzsteuer geeinigt. Er vertritt die Interessen von Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony.

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1 Kommentar zu Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

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  • Am 20. Februar 2010 um 21:32 von Paul

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder
    Ich finde es toll, das ein Gericht in der heutigen Zeit solchen Vereinigungen untersagt Recht zu sprechen.
    Weiter so, manchmal empfinde ich solche Vereinigungen als reine Abzocker ohne das jemand ernsthaft diese Ansprüche prüft und noch weniger wo diese Abgaben hinfließen.

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