Ab dem kommenden Montag, 15. April 2002, haben Firmen in Berlin 30 Tage Zeit, um ihre illegal eingesetzte Software zu registrieren. Dann will die Business Software Alliance (BSA) zur Tat schreiten.
In den vergangenen 20 Monaten mussten Firmen laut der BSA in Deutschland über 1,3 Millionen Euro Schadenersatz für den Einsatz illegaler Software bezahlen und für über 500.000 Euro Software nachlizenzieren.
Beim Thema „Softwareklau“ sei oft Unwissenheit und Nachlässigkeit im Spiel. Bis zum 14. Mai haben Firmen in Berlin Gelegenheit, sich telefonisch bei der BSA-Hotline oder auf der Site der Organisation registrieren zu lassen, sollten sie sich nicht sicher sein, ob ihr Softwarebestand legal ist. Die BSA garantiert nach eigenen Angaben, dass vom Zeitpunkt der Registrierung an 30 Tage lang keine rechtliche Verfolgung stattfindet.
In den USA, Großbritannien, Irland, Spanien und Österreich habe die Organisation mit Schonfrist-Kampagnen bereits großen Erfolg gehabt. „Dieses Angebot der BSA wurde in anderen Europäischen Ländern so gut aufgenommen, dass wir uns entschieden haben, die Aktion ‚Schonfrist‘ nun auch in Deutschland durchzuführen“, so Georg Herrnleben, Regional Manager Central Europe der BSA.
Kontakt:
BSA-Hotline-Telefon 0800/1718010
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4 Kommentare zu Schonfrist für Softwarepiraten
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Geteilte Meinung…
Na ja, was soll ich sagen. Softwareklau ist halt strafbar. Aber gerade das Thema "Kopierschutz" bringt mein Blut zum Wallen. Die Industrie macht was sie will und der kleine Nutzer ist am Arsch… Und über meine Privatsphäre möchte ich schon selbst bestimmen.
Micha
Sorry aber
schon mal darüber nachgedacht, was fürn Unfug hier manche loslassen ? Wer illegal Programme einsetzt und somit für eine erbrachte Leistung nicht bezahlt ist im UNRECHT ! Die Zeilen welche ich hier lese sind wirklich nicht hilfreich im Kampf für Open Source, Freeware etc. Die Schreiber hier lassen das gleiche Unrechtsunbewußtsein gucken, wie Schwarzfahrer und Kaufhausdiebe.
BT
RE: RE: Schonfrist für Softwarepiraten
Gut, dass die BSA (wie auch die GEMA und die GEZ) viel mit Drückerkolonnen gemeinsam haben und es nur ein kleiner Schritt in Richtung krimineller Vereinigung ist klar. Denn die Kartelle die hinter diesen "Vereinen" stehen (und Politiker schmieren) handeln nicht anders wie die Mafia… die hat zumindest Ehre!
Allerdings können sie sehr wohl in einen Betrieb "eindringen"… unter dem geflügelten Wort "Gefahr in Verzug".
Und wenn dann bringen sie eh gleich die Exekutive mit…
GEZ-Drücker kann man notfalls mit einem scharfen Hund vom Grundstück vertreiben… man glaub gar nicht, wie schnell die Laufen können… da bekommt Kopfgeld eine ganz neue Bedeutung!
Ausserdem… wozu zahlt man GEMA-Gebühren, wenn man dann nicht kopieren darf?! In Deutschland gilt nunmal die freie Marktwirtschaft – ohne Gegenleistung darf man nicht kassieren.
Und die GEMA kassiert kräftig, also…!
Genau.
RE: Schonfrist für Softwarepiraten
Schön gesagt, das BSA ist nur ein gemeiner Verein, wie z.B. ein Kegelklub, und warum sollte ich so ein paar Heinis reinlassen ?
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlagen, dass die bei mir rein dürfen. Wer rein "darf" ist nur die Polizei. Und sonst muss ich niemand reinlassen.
Und schon garnicht wenn die BSA mit verstärkung ( Polizei ) auftritt.
Unverschämt find ich deren Methoden, in .uk erhält jeder ein Kopfgeld, der eine Firma erfolgreich verpfeift.
Wie schon gesagt, ist das Sache des Staates, bessergesagt, deren Organe, und der BSA-Verein ist halt nichts anderes wie ein Kegelklub.