Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bonn
Das oberste Gericht konnte keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagen feststellen. Dieser wurde im November 2010 wegen Betrug, Untreue und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses in sieben Fällen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. weiter