LG Hamburg: YouTube unterliegt teilweise im Streit mit der GEMA – Webseite der Verwertungsgesellschaft zeitweise lahmgelegt
Es muss gemeldete Verstöße rascher aus seinem Angebot entfernen. Zudem soll es Filter einbauen, um künftig das Hochladen von Material zu verhindern, das von der GEMA verwaltet wird. Darüber hinaus weist das LG die Klage ab. weiter