250 Euro Schadenersatz für P2P-Upload eines Filmes
Ein unzulässiges Download-Angebot über ein Filesharing-Netzwerk ist eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber hat gegen den Anschlussinhaber Anspruch auf Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten. Ein Streitwert von 15.000 Euro ist angemessen. weiter