Keine ungenehmigte Veröffentlichung von Bildnissen eines Fotojournalisten bei Twitter
Bildnisse eines Fotojournalisten bei der Arbeit via Twitter zu veröffentlichen, ist ohne dessen Einwilligung unzulässig. Laut Oberlandesgericht Köln setzt die Pressefreiheit zwingend voraus, dass ungestörte Recherche und Informationsbeschaffung gewährleistet sind. weiter