Schadenersatzpflicht bei Abbruch einer Ebay-Auktion
Ein Ebay-Verkäufer darf eine Auktion nicht vorzeitig beenden, weil er die angebotene Sache anderweitig veräußert hat. Anders verhält es sich, wenn ihm die angebotene Ware gestohlen wurde oder er eine falsche Verkaufsoption gewählt hat. weiter