300 Euro Schadenersatz für geklautes Ebay-Foto
Die Bemessung des Streitwerts für die unberechtigte Nutzung eines Fotos in einer privaten Ebay-Auktion muss grundsätzlich die wirtschaftlichen Interessen und den Angriffsfaktor der Rechtsverletzung berücksichtigen. Das OLG Braunschweig hält 600 Euro für angemessen. weiter