Gebrauchtsoftware: Preo erwirkt einstweilige Verfügung gegen Microsoft
Das Gericht untersagt die Behauptung, die Aufspaltung von Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag sei grundsätzlich verboten. Dies hatte Microsoft in Schreiben an Kunden erklärt. Parallel läuft eine Beschwerde beim Bundeskartellamt. weiter