Amazon muss Kundendaten nicht an Steuerfahnder herausgeben
US-Finanzbeamte hatten für die Mehrwertsteuerberechnung Namen, Adressen und eine detaillierte Einkaufsliste der Kunden verlangt. Das verstößt gegen die amerikanische Verfassung: Den Staat gehen die Einkaufsgewohnheiten der Kunden nichts an. weiter