5000 Euro Ordnungsgeld bei erneutem Versand unverlangter Werbemails
Verstößt ein Unternehmen mehrfach gegen eine Unterlassungsverpflichtung, indem es personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbemails zu versenden, ist ein erhöhtes Ordnungsgeld angemessen. weiter