Hotel haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN
Voraussetzung ist der Einsatz von Verschlüsselung. Außerdem müssen Nutzer auf die gesetzlichen Richtlinien hingeweisen werden. Auch als Störer kann der Rechteinhaber den Hotelbetreiber nicht in die Haftung nehmen. weiter