Personensuchmaschine darf öffentlich verfügbare Fotos verbreiten
Hat der Abgebildete sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt und die Webseite für Suchmaschinen optimiert, kann "123people.de" von einer Einwilligung in die Veröffentlichung ausgehen, so das Landgericht Hamburg. weiter