Neues Urteil zum Beweiswert von Filesharing-Suchsoftware
Ein Anschlussinhaber kann zunächst pauschal behaupten, dass verwendete Filesharing-Suchsoftware eine falsche IP-Adresse ermittelt hat. Stellt ein Sachverständiger jedoch fest, dass sie fehlerfrei funktioniert, muss der Beschuldigte zu seiner Verteidungung konkrete Tatsachen darlegen. weiter