OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer
Das Geschäftsmodell halten die Richter für grundsätzlich legal. Wichtig ist ihnen, dass der Filehoster keine Listen von Inhalten anbietet. Die einstweilige Verfügung der Vorinstanz ist damit hinfällig. weiter