Urteil: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt keine Kündigung
Ein Arbeitnehmer hatte im vorliegenden Fall nur seinen Kontostand abgefragt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz sieht darin keine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Die Unterzeichnung einer Mitarbeitererklärung, die die private Nutzung des Internets verbietet, macht eine Abmahnung nicht entbehrlich. weiter