LG München: Telefon darf bei Rechnungsstreits nicht abgestellt werden
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Telefónica Germany erwirkt. Eine Sperre darf nur zwei Wochen nach einer Ankündigung erfolgen. Eine Hamburgerin hatte sich geweigert, 165 Euro für Sonderrufnummern zu zahlen. weiter