Urteil: Facebook darf bei Anmeldung vorerst weiterhin Klarnamen verlangen
Auch kann es nach wie vor Konten sperren, bei deren Erstellung falsche Daten angegeben wurden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Es kassierte damit eine Verfügung des ULD gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook. weiter