Urteil: Kündigung wegen Arbeitgeber-Schelte auf Facebook ist rechtens
Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Ein Auszubildender hatte seinen Arbeitgeber in seinem öffentlichen Facebook-Profil als "Menschenschinder und Ausbeuter" bezeichnet. Dieser sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. weiter