Verwaltungsgericht Hamburg untersagt Datenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook
Es bestätigt die Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten aus September 2016. Es gibt demnach keine rechtliche Grundlage für den Austausch von Daten zwischen WhatsApp und Facebook. Das Social Network muss bereits erhobene Daten jedoch nicht sofort löschen. weiter