Bundesgerichtshof: Netzbetreiber haftet nicht für seine Reseller
Ein Netzbetreiber ist nicht für einen Wettbewerbsverstoß verantwortlich, den seine Reseller begehen. Aufgrund der fehlenden Eingliederung in den Betrieb fehlen ihm die nötigen Einflussmöglichkeiten, so das oberste Gericht. weiter