Missbräuchliche Nutzung einer fremden Webcam ist strafbares Ausspähen von Daten
Wer sich mittels einer Enttschlüsselungssoftware Anmeldedaten von Nutzern eines Chats-Angebots verschafft, begeht ein strafbares Ausspähen von Daten, so das Amtsgericht Düren. Ebenso strafbar ist es, mit der falschen Identität Nutzern Schadsoftware unterzujubeln, die den Remotezugriff auf deren Webcam ermöglicht. weiter