Schadensersatzanspruch nach geschäftsschädigendem Warnhinweis
Ein Händler hat gegen einen Hersteller einen Schadenersatzanspruch, wenn letzterer auf seiner Internetseite einen Hinweis veröffentlicht, dass ersterer nicht mehr beliefert werde, weil er Produkte angeboten habe, ohne diese vorrätig gehalten zu haben. weiter