BGH: Compliance Officer haften persönlich
Das Aufgabengebiet eines Compliance Officer im Unternehmen ist weit gefasst und betrifft vor allem Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden. Den Leiter der Innenrevision kann eine Garantenstellung für diese Straftaten treffen, da er besonders verantwortlich ist. weiter