Landgericht Köln bestätigt Untersagungsverfügung der Kanzlei Rasch gegen den WDR
Die Berichterstattung im Zusammenhang mit einem Filesharing-Fall war falsch. Zwei in dem Beitrag zitierte Anwälte haben außergerichtlich Unterlassungserklärungen abgegeben. Die Kanzlei Rasch vertritt regelmäßig vier große Musiklabel in Urheberrechtsfragen. weiter