Urteil: Tagesschau-App ist zu presseähnlich und zu wenig sendungsbezogen
Sowohl die Verlage als auch die ARD feiern dies als Erfolg. Beide betonen zudem ihre Kompromissbereitschaft. Das Landgericht Köln sprach kein Verbot aus, sondern beschränkte sich auf die Bewertung der vorgelegten Version vom 15. Juni 2011. weiter