Verfassungsgericht lehnt Beschwerde der Musikindustrie gegen Heise ab
Das Urteil ist unanfechtbar. Mehrere Plattenfirmen wollten vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung vom April 2011 prüfen lassen, bei der es um Verlinkung illegaler Software ging. Die Richter sahen dies jedoch von der Pressefreiheit gedeckt. weiter