Prozess gegen Apple: EU warnt Motorola vor kartellrechtlichen Konsequenzen
Es geht um eine Verfügung des Landgerichts Mannheim von 2011 gegen iPhone 4 und iPad 3G. Nach Auffassung der Kommission sollten Inhaber standardrelevanter Patente grundsätzlich keinen Antrag auf Unterlassungsverfügung stellen dürfen. Das treibt nur die Lizenzgebühren in die Höhe. weiter