Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern Das Unternehmen erfasst die Adressen jedoch gar nicht. Sein System ist technisch so gestaltet, dass es ohne die IP-Adressen seiner Kunden auskommt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Posteo indes in der Pflicht, IP-Adressen auf Anordnung eines Gerichts zu erfassen und an Ermittler zu übermitteln.